Moin Nobby!
Es mag Lebensmittelgeschäfte ohne Einkaufswagenpflicht geben, allerdings ist mir am Ort (Langelsheim) keines bekannt.
Bei den meisten davon kann ich aber frei entscheiden, ob ich sie anfassen möchte oder nicht.
Die Maskenpflicht hat nicht der Ladeninhaber zu verantworten, die Einkaufswagenpflicht hingegen schon. Er muss lediglich die Einhaltung von Mindestabständen gewährleisten. Das geht zwar auch anders, als mit der Verwendung von Einkaufswagen, aber so ist es viel einfacher für ihn.
Das ist ja auch gut und richtig so. Nur sollte eben auch der Ladeninhaber seinen Beitrag leisten - was viele ja auch tun.
Natürlich. Sich und andere mit vertretbarem Aufwand schützen. Nicht übertreiben, sondern alles in einem vernünftigen Maß. Und eine dieser vernünftigen Maßnahmen mit vertretbarem Aufwand ist eben die Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten. Ob der Einzelne davon Gebrauch macht, bleibt ihm überlassen, aber das Angebot sollte vorhanden sein. Mehr will ich doch gar nicht.
Viele Grüße
Gunther