Ich interpretiere die Urteilsbegründung derart, dass von Personen aus Risikogebieten keineswegs eine höhere Gefährdung ausgeht, nur weil sie in einem Hotel übernachten, ansonsten sich aber unbeschränkt im jeweiligen Bundesland frei bewegen dürfen. Das Zimmer im Hotel ist sicher weniger gefährlich, als alle anderen zulässigen Aktivitäten, wie das Besuchen von Restaurants, Bars, Veranstaltungen, Einkaufszentren, etc. Ein prinzipielles Einreiseverbot von Leuten aus Risikogebieten erscheint mir dann wesentlich sinnvoller.
Zu beurteilen inwieweit hier die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, liegt außerhalb meines Kompetenzkreises.
VG
nobby