Alles tutti

"Schöne Theorie. Die Praxis sieht oft anders aus. Zwei Jahre LuZ, dann Kündigung, nur, um ein paar Tage später beim nächsten Seelenverkäufer dieselbe Stelle in derselben Firma zu besetzen."

Kapier ich nicht. Wer kündigt wem? Einem Leiharbeitnehmer kann ich nicht kündigen. Er hat keinen Arbeitsvertrag mit mir. Mein Vetrag besteht zwischen dem Arbeitnehmerüberlassunngunternehmen und mir. Wenn bei uns aufgrund eines Grossauftrages in der Produktion statt 600 Kunststoffteilen pro Schicht kurzfristig in begrenzter Stückzahl 1800 Teile hergestellt werden müssen, muss ich aufgrund der begrenzten Arbeitsplätze einen Dreischschichtbetrieb fahren. Start wäre die nächste Woche. Ich benötige dafür kurzfristig 18 Produktionshelfer. Soll ich jetzt Stellenanzeigen aufgeben, Vorstellungsgespräche führen, Einstellungsgespräche führen und mir die Zustimmung des BR einholen?
Denk mal pragmatisch.

VG

nobby