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Thema: Kahlschlag auf der Betonplatte

Baum-Darstellung

  1. #26
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von Trichtex Beitrag anzeigen
    Besagtes drohende Disziplinarverfahren wurde lt. GZ inzwischen am 10.09. eingleitet.
    ...und nach nur 17 Monaten schließlich eingestellt, wie die GZ schreibt:

    "Das Niedersächsische Innenministerium hat das seit September 2021 laufende Disziplinarverfahren gegen Goslars früheren Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (CDU) eingestellt. Die Kommunalaufsicht erkennt aber dennoch ein Dienstvergehen, das sich aus vier einzelnen Pflichtverletzungen zusammensetzt. Junk selbst spricht nach wie vor von einem politischen Verfahren. Ob er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, hatte Junk am Donnerstag noch nicht entschieden. Die Berufungsfrist läuft laut dessen Anwalt Florian Siebe noch knapp zwei Wochen.

    Ein Dienstvergehen und trotzdem keine Folgen – wie geht das? Das Ministerium verweist auf die per Gesetz unterschiedliche Behandlung von aktiven und ausgeschiedenen Beamten. Heißt: Weil Junk inzwischen Ruhestandsbeamter ist, sei „in Abwägung mit der Schwere des Vergehens keine Disziplinarmaßnahme mehr zu verhängen“, erklärt Sprecher Pascal Kübler. Ein offenkundig in Frage kommender Verweis oder eine Geldbuße dürften generell nicht gegen ausgeschiedene Beamte verhängt werden. Eine Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts sowie eine Zurückstufung standen demnach nicht zur Debatte.

    Wo sieht das Ministerium die vier Dienstpflichtverletzungen? Die Ermittlungen haben laut Kübler ergeben, dass Junk bei der Investorenauswahl zur Bebauung des Grundstücks „Kattenberg II“ ein relevantes Schreiben bewusst nicht zur Akte genommen habe. Dass er im Verfahren zur Bebauung des Kattenbergs entgegen gesetzlicher Bestimmungen eine Eilentscheidung getroffen habe. Dass er seiner Pflicht zur Leitung und Beaufsichtigung der Verwaltung durch Unterlassen einer ausreichenden Projektorganisation und -durchführung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Und dass er entgegen der Vorgaben seinen Dienstwagen seiner Ehefrau zur Privatnutzung überlassen habe."


    Schade, dass seine Eilentscheidung entgegen gesetzlicher Bestimmungen und seine unzulängliche Projektorganisation vermutlich keine zivilrechtlichen Folgen haben werden. Der entstandene Schaden lässt sich zwar exakt beziffern, aber haftbar gemacht wird Junk dafür vermutlich nicht - zumindest ist bislang nichts von einem zivilrechtlichen Verfahren bekannt.

    Ach ja, selbstverständlich gibt es nach der Einstellung des Disziplinarverfahrens nur Gewinner, wie die GZ weiß:

    "Auch nach dem vorläufigen Ende des Verfahrens bleibt es bei zwei komplett verschiedenen Sichtweisen: Der Goslarer Ex-Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (CDU) fühlt sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass das Innenministerium mit Art und Weise seines Vorgehens im September 2021 „massiv in kommunale Entscheidungen und den Wahlkampf“ eingegriffen habe. Die beiden Ratsherren Stefan Eble (SPD) und Stephan Kahl (FDP) wiederum leiten aus der Hannoveraner Entscheidung ab, dass sie mit ihren Vorwürfen gegen Junk richtig gelegen hätten."

    Viele Grüße

    Gunther

  2. Danke von:

    A.C. (10.02.2023),Bergmönch (11.02.2023),thronerbe (10.02.2023)

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