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Abschaltung nur in Ausnahmefällen
Die Straßenverkehrsordnung sieht grundsätzlich vor, Ampeln dauerhaft zu betreiben. Die Ampeln dürfen demnach nur abgeschaltet werden, wenn der Ort vorher geprüft wurde. Das Verkehrsministerium NRW griff nun ein. „Wir sehen, dass in den Kommunen nicht sorgsam genug mit diesem Thema umgegangen wird“, so Georg Stüben, der Referent für Verkehrssicherheit. Das Ministerium forderte Statistiken ein und setzte auch Grenzen: „Ab zwei Unfällen pro abgeschalteter Ampelanlage muss die Anlage wieder angeschaltet werden“.
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