Leider ein doppelter post.
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Leider ein doppelter post.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wie verträgt sich Deiner Meinung nach dieser Paragraph mit dem Fraktionszwang? Meiner Meinung nach wird das GG einfach ausgehebelt.
Die Theorie ist leider nicht die Praxis.
Grüße
Hobo
Ja, die Abgeordneten sind per Gesetz absolut frei in ihren Entscheidungen. Das heißt aber auch, dass sie die Freiheit haben, dem "Fraktionszwang" ihrer Partei zu folgen. Es gibt in der Geschichte der Bundesrepublik jedoch genügend Beispiele, wo Abgeordnete sich genau diesem Gruppenzwang nicht unterworfen haben.
Beste Grüße
Bergmönch
Von Entscheidungsfreiheit würde ich da nicht sprechen, da Abweichler gerne spätestens bei der nächsten Wahlaufstellung durch "Linientreue" ersetzt werden. Wenn es gelingt, einen Skandal zu inszenieren, auch eher. Das schließt nicht aus, daß einzelne Abweichler als Alibi toleriert werden, zumindest solange die Stimmenmehrheit dadurch nicht gefährdet wird.
Ich kann im GG auch nichts finden, was einen Fraktionszwang legitimieren könnte. Das könnte man aber auch ausdehnen, denn wie unabhängig kann jemand sein, der in einer ganzen Reihe von Aufsichtsräten großer Firmen sitzt?
G´Auf
Harzer06
@Bergmönch
De jure liegst Du völlig richtig, die facto völlig daneben. Abweichler werden durch Probeabstimmungen in den Fällen, in denen es ein knappes Ergebnis geben können, diszipliniert. Es gab natürlich Politiker, die sich dem Fraktionszwang nicht unterworfen haben. Allerdings waren dann trotz ihres Wahlverhaltens die Mehrheiten gesichert. Manchmal wurde dies Verhalten sogar gewünscht.
Gauweiler (CSU) hat da einige Dinger gebracht. Allerdings hat er auch ein Superstanding in der Partei.
Es gibt sogar Situationen in denen solchen Leuten "empfohlen" wird, der Abstimmung fernzubleiben.
Als aktuelles Beispiel für den Fraktionszwang dient mir Frau Merkels "Freigabe" des Abstimmverhaltens ihrer Fraktion zum Gesetz "Ehe für alle".
Aus gutem Grund spricht man von FraktionsZWANG und nicht nicht von einer FraktionsEMPFEHLUNG.
@Harzer06
" Das könnte man aber auch ausdehnen, denn wie unabhängig kann jemand sein, der in einer ganzen Reihe von Aufsichtsräten großer Firmen sitzt?"
Das sehen wir gerade bei Weil. Als MP ist er ausschließlich dem Wohl des Landes Niedersachsens verpflichtet, als AR-Mitglied vertritt er die Interessen eines Automobilkonzernes die zur zeit nicht mit seiner primären Tätigkeit in Einklang zu bringen sind. Aktionäre die einen Teil ihres Geldes durch das VW-Verhalten verloren haben, klagen gegen das Unternehmen. Das Land Niedersachen verzichtet auf eine evt. Entschädigung. Warum. Es ist nicht Weils Geld, sondern das des Landes. Da kann man dann schon etwas großzüger handeln.
Ich bin mir sicher, die meisten Bürger sehen das nicht so.
Viele Grüße
hobo