Bei diesem Fensterstreit geht es um Kunststoff-Fenster, die 2007 /2008 artgleiche Fenster ersetzt haben. Der Denkmalschutz schreibt aber Fenster aus heimischen Hölzer vor. Interessant, dass dies erst vor zwei Jahren "auffiel". Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Bauingenieuren wird gelehrt, dass die Größe der Fenster in einem festgelegten Verhältnis zur Größe des Raumes stehen müssen. Der Denkmalschutz verlangt dann zweiflügelige Fenster, die nach Außen aufgehen müssen (Egal wie breit Gehweg oder gar Straße sind ). Wenn es den Hausbesitzer voll erwischt, muss er zusätzlich noch Oberlichter einbauen. Damit verringert sich die Glasfläche, durch die Licht hereinkommen soll, um mindestens 35%. Ergebnis: Hundehütte mit Beleuchtung.