@bergland

Hier hast Du mich mißverstanden. Ich beschreibe ausschließlich die Tatsache, dass der von Dir benannte Artikel 3 GG keinerlei Bezug zu diesem Thread hat. Will sagen: Aus diesem Artikel kann keine Begründung für einen Stop des Abrisses abgeleitet werden.
Auch nicht eine Empörung der Ungleichbehandlung. Hier werden bestimmte Kriterien für die Gleichbehandlung "abschließend" aufgeführt. Kein Kriterium passt. Beim Petersdom sähe das anders aus. Wenn hier das GG angewandt werden könnte, wäre es der Art. 14 (2-3).

Grüße

thronerbe