Zusammenfassung: Die Vorgehensweise wird nicht geändert, die willkürliche Beurteilung bleibt.
Falls übrigens jemand mal einen morschen Fachwerkbalken auswechseln muss, kann es passieren, dass dies nur unter Verwendung eines gleichaltrigen Balkens geschehen darf (Quelle: Örtlicher Handwerker). Auch nett, oder?
Beste Grüße
Bergmönch