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Thema: Bleibt Karstadt in Goslar erhalten?

  1. #1
    Schießhauer Avatar von märklinist
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    Ausrufezeichen Bleibt Karstadt in Goslar erhalten?

    Hallo in die Runde,

    nicht nur Goslar würde es schwer treffen, wenn Karstadt sein Warenhaus am hiesigen Standort schließen würde. Es sind ja nicht nur die Arbeitsplätze die verloren gehen, sondern auch Steuereinnahmen, der Tourismus würde leiden, andere Geschäfte in der Innenstadt würden wohl mit in den Strudel der Schließung gezogen werden weil die Innenstadt deutlich an Attraktivität verlieren würde, was ja ohnehin schon im gewissen Maß bereits geschehen ist.

    Im kaufmännischen Bereich würden die Beschäftigten keinen neuen Job finden, weil diese heut meist auf Niedriglohnbasis ausgerichtet sind, wie 450 € etc., leitende Angestellte würden es in dieser Region auch nicht einfach haben, gerade wenn man im fortgeschrittenen Lebensalter ist. Und nicht jeder eignet sich für Umschulungen in Bereichen wo Arbeitskräfte dringend benötigt werden.

    Falls es zur Schließung kommt, oder gar zu Entlassungen, unabhängig von einer Schließung, soll den Arbeitnehmern eine Abfindung maximal in Höhe von 2 Monatsgehätern bzw. 7.500 € angeboten werden. Das ist nicht hinnehmbar, gerade für Angestellte die lange im Unternehmen beschäftigt sind (waren). Üblich werden nach Sozialplan Abfindungen in Höhe eines Monatsgehaltes mal Beschäftigungsjahre gezahlt. Beispiel, ein Angestellter hat ein Monatsbruttoeinkommen von 2.500€, er ist 10 Jahre im Unternehmen, so kann dieser notfalls beim Arbeitsgericht eine Abfindung in Höhe von 25.000€ geltend machen.

    Abfindungen haben aber auch Vor-, sowie Nachteile, zunächst kann man diese behalten wenn man ALG I bezieht, aber, sobald man in ALG II rutscht muss man sein Vermögen aufbrauchen, bevor man staatliche Leistungen beziehen kann. Vorsicht ist auch vor dem Fiskus geboten, aber in einer gewissen Höhe müssen Abfindungen auch versteuert werden.

    Da sind sie wieder, die fetten Raubtierkapitalisten, große Versprechungen machen, nichts oder wenig ändern zum Wohle des Unternehmens und immer wenn es klemmt werden die Beschäftigen zum "Aderlass gebeten". Karstadt ist durch grobe Managementfehler ins Strudeln gekommen und nicht durch das Verkaufspersonal, was keinen Bock den Job zu machen.

    Und nun sollen die Arbeitnehmer die entlassen werden sollen schon wieder den Kopf hinhalten, nicht einzusehen, da kann man jeden Betroffenen nur raten, den Weg zum Arbeitsgericht zu gehen und dazu muss man nicht mal Mitglied in einer Gewerkschaft sein, wäre aber von Vorteil, man würde dort dann von der Gewerkschaft fachgerecht vor dem Arbeitsgericht vertreten.

    Geld muss ja da sein, der "große Guru" der das Unternehmen gekauft hat, hat "Kohle", dann muss er eben mit seinem Kapital haften, oder durch Veräußerung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern.

    In diesem Sinn
    der märklinist

  2. #2
    Schießhauer Avatar von thronerbe
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    Hallo märklinist

    Üblich werden nach Sozialplan Abfindungen in Höhe eines Monatsgehaltes mal Beschäftigungsjahre gezahlt. Beispiel, ein Angestellter hat ein Monatsbruttoeinkommen von 2.500€, er ist 10 Jahre im Unternehmen, so kann dieser notfalls beim Arbeitsgericht eine Abfindung in Höhe von 25.000€ geltend machen.
    bei einem Beschlussverfahren sind ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich. In der Regel einigt man sich allerdings im Rahmen einer Güteverhandlung.
    Ich meine bei einer Betriebsschließung wird, ähnlich wie bei Massenentlassungen, ein Sozialplan aufgestellt, sofern es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt.
    Wer damit nicht einverstanden ist, dem bleibt es unbelassen vor ein ArbGer zu ziehen. Sofern allerdings keine Rechtsschutzversicherung oder der Rechtsschutz einer Gewerkschaft die Kostenübernahme zusichert, wäre ich damit sehr vorsichtig.

    Da der neue Eigentümer z. B. Galeria in Goslar nicht übernimmt, müsste die Abfindung aus der Insolvenzmasse bezahlt werden und nicht vom Eigentümer. Viel Glück.

    viele Grüße

    thronerbe
    Geändert von thronerbe (02.02.2023 um 15:12 Uhr)
    Ein Vogel, der in einem Käfig geboren wurde, hält Fliegen für eine Krankheit!

  3. #3
    Moderator Avatar von Bergmönch
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    Werden die Ansprüche aus der Insolvenzmasse bedient, geschieht dies nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Das kann viele Jahre dauern. Danach gibt es eine Quote, die erheblich unter den Ansprüchen liegt.

    Beste Grüße

    Bergmönch
    Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll. (Lichtenberg)

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