Um sich im Nachhinein Ärger zu ersparen, sollten Sie Veranstaltungen mit Musik entweder bei der GEMA anmelden oder sich auf gemeinfreie Liederbeschränken. Doch welche Titel fallen nun unter die „gemeinfreie Weihnachtsmusik“?
Eine Liste mit einigen Beispielen haben wir hier zusammengestellt:
- Alle Jahre wieder
- Am Weihnachtsbaume die Lichter brennen
- Es ist ein Ros’ entsprungen
- Fröhliche Weihnachten überall
- Ihr Kinderlein kommet
- Jingle Bells
- Kling, Glöckchen, klingelingeling
- Lasst uns froh und munter sein
- Leise rieselt der Schnee
- Macht hoch die Tür
- Morgen kommt der Weihnachtsmann
- Morgen, Kinder, wird’s was geben
- O Tannenbaum
- O du fröhliche
- Schneeflöckchen
- Stille Nacht, heilige Nacht
- Süßer die Glocken nie klingen
- Vom Himmel hoch da komm’ ich her
- We Wish You A Merry Christmas
Die Gebühren trägt allerdings keinesfalls die Kommune, sondern die Aussteller.
Isr aber auch egal, am Ende zahlt der Verbraucher. Ist ja bei der Maut auch nicht anders.
Die von dir genannten Titel sind übrigens von der GEMA-Gebühr befreit.
Viele Grüße
thronerbe