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Thema: Die Hahndorfer Kleinsthofsiedlung

  1. #1
    † 05.04.2014 Avatar von Wolfgang
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    Standard Die Hahndorfer Kleinsthofsiedlung

    Kleinsthofsiedlung

    In der Geschichte der Entwicklung des Ortes Hahndorf in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nimmt die Entstehung der Kleinsthofsiedlung an der Straße nach Immenrode einen festen Platz ein. Vor dem Hintergrund katastrophaler Notunterkünfte als Wohnraum, mangelhafter Versorgung mit Grundnahrungsmitteln trotz Care-Paketen und ähnlicher Hilfe, unzureichender industrieller und gewerblicher Arbeitsplätze sowie der Heimatlosigkeit und Entwurzelung einer großen Zahl Vertriebener und Flüchtlinge war bundesweit eine Aktion angeschoben worden, für Willige bäuerliche Nebenerwerbs-stellen einzurichten. Das Niedersächsische Kulturamt in Braun-schweig teilte mit Datum vom 21. Januar 1952 der Gemeinde Hahndorf mit, dass die Braunschweigische Siedlungsgesellschaft m.b.H. die Verhandlungen über den Ankauf des für die Errichtung der Kleinsthofsiedlung erforderlichen Geländes zum Abschluss gebracht habe. Gleichzeitig wies sie darauf hin, das mit 10 kleineren Eigentümern ein Umlegungsverfahren durchzuführen sei. Die Eigentümer sollten zu entsprechenden Verhandlungen für den 29. Januar 1952 in das Gemeindebüro geladen werden.

    Es waren dieses:
    · Maurer August Sergel, Nr. 21
    · Bäckermeister Willi Düerkop, Nr. 3
    · Eisenbahnassistent Wilhelm Wittig
    · und Frau Emma,geb. KlausNr.39
    · Hilfsrangierführer Hermann Thiele-
    · mann und Ehefrau Minna, geb.
    · Weber, Nr. 34
    · Bauer Willi Cassebaum, Nr. 13
    · Witwe Johanna Laudahn, geb.
    · Ahrens, Nr. 67
    · Landwirt Hermann Giesecke,
    · Nr. 22 sowie als Pächter Karl Impe
    · Telegrafenassistent Otto Edler und
    · Postinspektor Emil Jaenecke,
    · Nr. 20
    · Staatlicher Kulturfond Hannover

    Das Protokoll vom Abschluss dieses Umlegungsverfahrens datiert vom 5. Juni 1952. Verhandelt wurde in Gegenwart von Vermessungs-oberinspektor Strusik und Regierungsoberinspektor Suchan vom Niedersächsischen Kulturamt Braunschweig sowie Klosterguts-pächter Michaelis-Braun für die Klosterkammer Hannover, Abteilungs-leiter Hahn von der Braun-schweigischen Siedlungsgesellschaft in Braunschweig und Bürgermeister Theodor Gössekeheld nebst Gemeinderatsmitglied Ernst Siemens für die Gemeinde.
    Die Niederschrift beginnt mit der Feststellung: „Mit den nachgenannten Beteiligten wurde über die zur Siedlung fallenden Grundstücke Flur 5, Nr. 30-36, 38 und 39 und die dafür als Austauschland zur Verfügung gestellten Teile der Flurstücke Flur 3 Nr. 35 und 127/36 verhandelt. Diese Verhandlung erfolgte in Ergänzung zu den am 28. 4. 1952 getroffenen Absprachen mit den Beteiligten über den Austausch ihrer Grundstücke, die zur Siedlung gezogen werden sollen, gegen Flächen aus dem Klostergut.“
    Die Beteiligten haben dann eine jeweils auf ihre speziellen Verhältnisse abgefasste Erklärung zu Protokoll gegeben und unterzeichnet, bevor das Gesamtdokument die Unterschriften der eingangs Genannten bekam. Ein Beispiel möge die verwendeten Formulierungen verdeutlichen:
    „1.) Maurermeister Willi Sergel als Vertreter seines Vaters, August Sergel (Eigentümer des Grundstücks Hahndorf Bd. 8, Bl. 219) mit dem Versprechen, Vollmacht nachzu-reichen. Zu dem Eigentumsgrundstück gehört das Flurstück Flur 5 Nr. 39 in der Größe von 16,64 Ar. Ich bin bereit, das Flurstück 39 für Austauschzwecke herzugeben, wenn mir eine Fläche entsprechend meinem Altbesitz und einem Zuschlag bis zu insgesamt
    1800 m² aus dem Eigentum des Klosterguts Hahndorf zugesichert wird. Als Abfindungsfläche bitte ich, mir das Ackergrundstück im Schnittpunkt der Parzellen 126/73 (Ziegenbocksweg) und 226/70 zuzuweisen. Eine etwa bei der Vermessung sich ergebende Mehrfläche wird mit 0,50 DM je m² abgegolten.“

    Die Gemeinde Hahndorf selbst hatte nach der Information durch das Niedersächsische Kulturamt sich mit einer Bekanntmachung an die Einwohner gewandt, dass „die braunschweigische Siedlungs-gesellschaft G.m.b.H. ..in unserer Gemarkung“ an der Straße nach Immenrode eine Kleinsthofsiedlung mit 19 Stellen mit den Größen 2 bis 6 Morgen (11à 6 Morgen, 7 à 4 Morgen, 1 á 5 Morgen) plane. Interessenten werden aufgefordert, sich bis zum 9. Februar 1952 im Gemeindebüro zu melden.

    Es bewarben sich um eine Siedlerstelle:

    Erich Reimann, Liebenburg, Winkel 1
    Rudolf Knecht, Burgdorf, Steinweg
    Paul Kretschmer, Dörnten Nr. 180
    Wilhelm Thiemt, Bad Harzburg, Stübchental, Baracke 4
    Edith Schewe, Bad Harzburg, Ilsenburger Straße 41
    Karl Roß, Jerstedt Nr. 46
    · Hermann Fuchs, Vienenburg, Schacht II Nr. 23
    · Richard Rades, Jerstedt Nr. 48
    Klaus Krause-Rippentrop, Goslar, v.Garßenstraße 14
    Walter Krause, Hahndorf Nr. 50
    Lothar Sehnert, Goslar-Riechenberg, Klostergut
    Martin Gerbes, Hahndorf Nr. 70
    Werner Stiller, Goslar, Breslauer Straße 37
    Karl-Heinz Külsen, Goslar, Ginsterbusch 16
    Heinrich Giesecke, Hahndorf Nr. 91
    Erich Schuster, Bad Harzburg, Am alten Salzwerk 2
    Egon Glasenapp, Bad Harzburg, Nordhäuser Straße 5a
    Paul Bastigkeit, Dörnten Nr. 22
    Paul Zekalla, Bad Harzburg, Hindenburgstraße 4

    Im August 1952 musste Bürgermeister Gösselkeheld dem Gemeinderat mitteilten, dass sich die Umsetzung der Idee einer Kleinsthofsiedlung „Hinter der Warte“ voraussichtlich bis zum Frühjahr 1953 verzögern werde. Die Braunschweiger Siedlungsgesellschaft wolle aber trotzdem die Siedlungsfläche erwerben und den Austausch der Flächen mit der Klosterkammer vornehmen.
    Der Gemeinderat wurde dann im Juni 1953 darüber unterrichtet, dass die Siedlungsgesellschaft bei der Gemeinde die Bauunterlagen für 19 Kleinsthofsiedlerstellen eingereicht habe. Zwischenzeitlich – so der Bürgermeister – seien sie an den Landkreis weitergeleitet worden. Im gleichen Monat fand dann noch einmal ein Gespräch zwischen der Gemeinde und der Siedlungsgesellschaft statt. Gegenstand waren offene Fragen des Straßen- , des Wasserleitungsbau und des Schulproblems in der Form eines möglicherweise weiteren Klassen-raumes. Die anfallenden Kosten sollte die Siedlungsgesellschaft übernehmen.
    Überraschenderweise gab es im Sommer 1953 zwei Bewerber, die in der neu entstehenden Siedlung „Hinter der Warte“ ein Kolonialwaren- resp. Einzelhandelsgeschäft errichten wollten. Sie hatten entsprechende Anträge an die Gemeinde gerichtet, und der Rat befürwortete sie. Am Ende wurde dann doch nichts aus diesen Vorhaben.

    Die Baubeschreibung macht deutlich, auf welches „Abenteuer“ sich diese Neudsiedler einließen. Sie besaßen Mut und sahen in dem Vorhaben eine Zukunft. Sie waren bereit, für sich und ihre Angehörigen wochenlang kein freies Wochenende mehr zu kennen

    Baubeschreibung
    Für die Erstellung einer Kleinsthofstelle mit Einlieger Typ „KIH“, Entwurf vom 08. 05. 1953

    · Im Kellergeschoss befinden sich ein Vorraum mit Treppe von 8,36 m² und vier Kellerräume von insgesamt 43,49 m².
    Fundamente, Kellerumfassungswände sowie die 24 cm starken Innenwände werden in Stampfbeton ausgeführt. Die Kellerdecke wird eine Massivdecke System „Ahrens“. Kellerfußboden Zementstrich. Die Kellerumfassungswände werden außen mit einem Zementglattstrich versehen und gegen seitlich eindringende Feuchtigkeit zweimal mit Goudron oder ähnl. Isolierungsmasse gestrichen. Außenwände werden 2x, Innenwände 1x gegen aufsteigende Feuchtigkeit isoliert. Die Stufen der Keller- und Eingangstreppe werden aus Beton hergestellt. Die Kellerfenster sind aus Stahl vorgesehen. Kellertüren aus Rauhspund mit Quer- und Strebeleisten , Langbändern und Anwurf. Die Innenwände der Stampfbetonwände sind nach dem Ausschalen an den porösen Stellen gut zu verstreichen und die Grate zu entfernen. Aufgeführtes Mauerwerk ist saubere vollfugig zu mauern und die Fugen sind gut zu verstreichen.
    · Als Eigenleistungen sind vom Siedler auszuführen:
    Ausschachtung der Baugrube, Jauchegrube und Fundamente, Anfüllung und Einschlämmen der nicht unterkellerten Teile, Hinterfüllung der Arbeitsräume, sämtliche Planierungsarbeiten, evtl. Abfahren des übrigen Erdaushubs, Drainagearbeiten je nach Anfall, ausschließlich Lieferung der Rohre, desgleichen eventuelle Entwässerungsleistungen.
    Lieferung der Kellertüren einschl. Beschlag, außer Stützkolben;
    Einschlämmen bzw. Weißen der Kellerdecke und Wände.
    · Im Erdgeschoss befindet sich eine Wohnung mit einer Wohnküche, Eltern- und Kinderschlafzimmer und Wirtschaftsküche. Im Flur führt eine im Antritt um 90° gewendelte Treppe zur Einliegerwohnung im Dachgeschoss. Von der Wirtschaftsküche führt eine Treppe zu dem um vier Stufen tiefer liegenden Stall. Im Stall befinden sich zwei Schweinebuchten und zwei Kuhstände. Für den Einlieger ist ein kleiner Stall vorgesehen. Der Abort ist von der Wirtschaftsküche aus zu erreichen.
    Die Umfassungs- und Innenwände des Erd- und Dachgeschosses werden in Hohlblocksteinen aufgemauert, dadurch ist eine gute Wärmeisolierung gewährleistet. Bei den 1/2steinigen tragenden Mittelwänden sind die obersten drei Schichten in Ziegelsteinen und Zementmörtel zu mauern. Schornsteine werden - im Verband in sauberen Ziegelsteinen – vollfugig aufgemauert, innen sauber verstrichen, und der Schornsteinkopf erhält einen Betonschling.
    Über dem Erdgeschoss ist eine Holzbalkendecke mit Einschub und Lehmbeschlag vorgesehen. Die Innenwände und Decken werden in Kalkputz sauber verputzt hergestellt. Als Putzträger für die Decken wird Goliathgewebe verwendet. Die Stallwände werden berappt.
    Die Decken sind nach DIN 1055 für eine Nutzlast von 200 kg/m² berechnet. Die Stalldecke erhält besäumten Einschub und 6 cm hohen Lehmbeschlag, dieselbe bleibt unverputzt.
    Wohnküche, Eltern- und Kinderschlafzimmer erhalten Holzfußboden aus 6/8 cm stk. Lagerhölzern mit Fußleisten. Flur und Wirtschaftsküche Asphaltplatten, Abort Estrich.
    Im Stall erhalten die Schweinebuchten und Kuhstände flachs. Ziegelsteinpflaster, die Gänge Zementestrich. 2 Stück Schweinetröge und Reformschalen für Kuhstände werden eingemauert.
    Fenster und Innentüren werden in Fichtenholz ausgeführt, grundiert und 2x mit Ölfarbe in Elfenbeinton oder ähnlichem Ton gestrichen und lackiert.
    Fenster gehen nach außen auf. Die Haustür wird als verdoppelte Tür mit oberer Lichtfüllung und Kreuzsprosse ausgeführt, mit Ölfarbe zweimal geölt, lasiert und lackiert. Stalltüren aus Rauhspund auf Quer- und Strebeleisten mit Kastenschloss. Die Decken sämtlicher Wohnräume werden weiß gestrichen, Wandflächen in hellen Tönen gehalten und durch Abrollen eines gefälligen Musters belebt. Holzfußboden und Treppe geölt, lasiert und lackiert, Fußleisten im Ton des Fußbodens behandelt.
    Die Wohnküche erhält einen Kohleherd, die Wirtschaftsküche einen Waschkessel, außerdem wird ein Zimmerofen geliefert.
    · Im Dachgeschoss befindet sich eine Wohnung für den Einlieger, bestehend aus Wohnküche, Eltern- und Kinderschlafzimmer, einer Schlaf-kammer und Speisekammer. Die Ausführung der Außen- und Innenwände erfolgt in der gleichen Weise wie im Erdgeschoss. Die Kehlbalkenecke ist mit Einschub und Lehmbeschlag vorgesehen und wird unterwegs mit Goliathsgewebe bespannt und verputzt. Dachschrägen werden mit Leichtbauplatten – 3 cm stark – bekleidet und sauber verputzt. Das Dachgeschoss erhält Holzfuß-boden auf Balkenlage. Das Dach wird als Pfettendach ausgeführt und mit Hohlpfannen eingedeckt und verstrichen. Fenster und Innentüren werden wie in der Ausführung wie in Absatz 3 beschrieben ausgeführt.
    Vom Treppenflur gelangt man durch eine Einsteigluke zum Spitzboden.
    Über dem Stall befindet sich ein Bergeraum für Heu und Stroh, welcher
    Durch eine Giebelluke von außen sowie eine Einsteigluke vom Stall her
    zu erreichen ist. Wände im Stall und Spitzboden werden berappt.
    Als Eigenleistungen sind zu Punkt 3 und 4 vom Siedler auszuführen:
    Zweimaliges Weißen der Wände an Stall und Spitzboden Sowie der Schornsteine, Beschaffung und Aufbringen des Lehmbeschlages in die Balkenlagen, Aufstellen des Herdes,
    Kessels und Ofens. Ausbau der Stallbuchten in Holz,
    Dachsteine bei Anlieferung abladen und beim Aufreichen
    derselben auf das Dach dem Dachdecker behilflich sein.
    Lieferung der Leiter für Spitz- und Stallböden.
    Das Gebäude erhält elektrisches Licht. Die Elektroinstallationsarbeiten werden nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektro-ingenieure und des zuständigen Stromversorgungswerkes ausgeführt. In den Wohnräumen ist eine Unterputzanlage vorgesehen, während die Anlage in Wirtschaftsküche, Stall und Keller in Anthygronleistungen mit wasserdichten Armaturen ausgeführt wird. In jedem Wohnraum ist eine Brennstelle normale Ausschaltung vorgesehen und ein Raum erhält eine Steckdose. Treppenhaus: Wechsel-schaltung. Am Hauseingang ist Außenbeleuchtung vorgesehen, jedoch ohne Lieferung der Leuchte.
    An Wasserinstallation ist vorgesehen: Bei Wasserleitung ein Zapfhahn in der Wirtschaftsküche und ein Zapfhahn für den Einlieger im Abort. Wenn keine Wasserleitung vorhanden ist, ein Brunnen außerhalb des Gebäudes.
    Die Jauchegrube erhält Betonfußboden mit Pumpensumpf und eine massive Abdeckung. Wände und Fußboden sind zweimal mit Goudron als Eigenleistung vom Siedler zu streichen.
    Der Außenputz ist zweilagig unter Zusatz eines wasserabweisenden Mittels als Kellen- oder Patschputz vorgesehen. Fenstersohlbänke werden in Klinkerplatten ausgeführt.
    · Dachrinne mit Abfallrohren und Auslaufstutzen sind vorgesehen. Dach-überstand, Balkenköpfe und Gesims, sowie Stalltüren werden mit Xylamon behandelt. Äußere Fensteranstriche elfenbein mit in Ton abgesetzten Deckleisten.
    · Vom Siedler sind als Eigenleistung noch sämtliche vorkommenden Erdarbeiten bei der Erschließung (wie Gräben, Straßen, Wege, Kanalisation von Wasser oder Brunnenschachtung) durchzuführen. Außerdem ist vom Siedler – wenn nötig – für die Heranschaffung des Bauwassers Sorge zu tragen.
    · Dem Siedlungsbewerber ist bekannt, dass die Küchenabwässer nicht in den Straßengraben geleitet werden dürfen. Für diese Abwässer ist von ihm eine Sickergrube nach Zeichnung und Angabe der Bauleitung in Eigenleistung auszuführen.
    Le./Bd.
    Braunschweig, den 11. Mai 1953

    Vor Baubeginn, ehe der erste Spatenstich getan werden konnte, mußten Fragen der Wasserver- und –entsorgung , der Post- und Schulzuordnung, des Vorhaltens einer Löschwasserreserve sowie des Wegebaues zur Zufriedenheit aller gelöst werden.
    Außerdem mussten sich die Siedler verpflichten, in ihren Häusern eine Einliegerwohnung zu schaffen, die von Wohnungssuchenden aus Hahndorf zu belegen war und – wie aus der Baubeschreibung hervor- geht – einschließlich Flur knapp 42m² umfasste, aus Küche und drei Räumen bestand. Für die Siedler selbst befand sich im Erdgeschoss eine Wohnung mit einer Wohnküche, Eltern- und Kinderschlafzimmer und einer Wirtschaftsküche zum Stall hin, von der aus auch der Abort zu erreichen war. Im Stall selbst waren zwei Schweinebuchten und zwei Kuhstände. Dazu kamen im Keller ein Vorraum und vier Kellerräume von insgesamt knapp 53 m².
    Das alles spricht nicht gerade für eine üppige Ausstattung und zeigt zugleich, zu welcher räumlichen Bescheidenheit diese Siedler fähig waren, die so etwas wie einen Neuanfang wagten.
    Das gesamte Bauvorhaben ging recht zügig voran. Nachdem die Grenzsteine gesetzt worden waren, wodurch die Vorbereitungen für die Feldbestellung im darauffolgenden Jahr ermöglicht wurde, lud die Kleinsthofgruppe Hahndorf im Bezirksverband Braunschweig des Kleinsthof-verbandes Niedersachsen durch ihren Vorsitzenden Hermann Fuchs für Freitag, den 23. Oktober 1953 mit Beginn um 16.00 Uhr zu einem Richtfest auf dem Baugelände ein. Dieses Ereignis fand in der lokalen Presse die entsprechende Würdigung; es stellte in gewisser Weise einen Meilenstein dar. Anfang 1954 zogen dann die ersten Siedlerfamilien ein.
    Schon bald, nachdem die Siedler ihr neues Heim bezogen hatten, entwickelte sich ein quasi dorfähnliches Eigenleben. Die Beziehungen und Bindungen an das relativ weit entfernt liegende Hahndorf waren auf das Notwendige und Unvermeidliche beschränkt. Familienbande bildeten die absolute Ausnahme. Noch im Jahr des Einzugs der ersten Siedler wurde auch das erste Kind in der Kleinsthofsiedlung geboren, ein Zeichen der Hoffnung und dafür, dass an die Zukunft wieder geglaubt wurde.
    Weitere scheinbare Nebensächlich-keiten unterstrichen die Bereitschaft zum Aufbauwillen, zum Zupacken zur Schaffung eines neuen Zuhauses. Am Ende des Jahres 1954 waren es dann doch schon so viele Bewohner in der Siedlung, dass der Rat der Gemeinde Hahndorf in seiner in dem genannten Jahr letzten Sitzung am 11. Dezember einstimmig beschloss: „Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde sind in Zukunft auch in der Kleinsthofsiedlung zu veröffent-lichen.“ Wenn man so will, die Menschen dort „Hinter der Warte“ erhielten ein kleines kostenloses >Weihnachtsgeschenk< und wurden damit ‚offiziell‘ an das Dorf angebunden.
    Neben dem allmählichen Errichten der mehreren Funktionen dienenden Häuser auf den Grundstücken entstanden nach und nach infrastrukturelle Einrichtungen wie Straßen, Ver- und Entsorgungs-leitungen. Weitere vier Jahre vergingen nach dem Bezug des ersten Hauses, bevor den Siedlern in der dunklen Jahreszeit „heimgeleuchtet“ wurde. Wieder war es in der letzten Sitzung des Gemeinderates, am 12. Dezember 1958, als die Kleinst-hofsiedlung aufgrund eines Antrages sechs Straßenlampen genehmigt bekam.
    Im letzten Quartal des 20. Jahrhunderts hat sich das „Gesicht“ dieser Kleinsthofsiedlung, in der schon lange keine Landwirtschaft mehr im Nebenerwerb betrieben wurde, verändert und weiterentwickelt. Aus einem Siedlungsgebiet mit Dorfcharakter ist ein allgemeines Wohngebiet geworden. Die Zahl der Häuser hat sich mehr als verdoppelt. Der Rat der Stadt Goslar – zu der Hahndorf seit 1972 als Ortsteil gehört – hat 1989 den Bebauungsplan Nr. 305 „Am Weinberg“ beschlossen. Längs der vorhandenen Straßen wurden in den „Baulücken“ Bauplätze ausge-wiesen, die wegen ihren ruhigen und vom Durchgangsverkehr abseitigen Lage recht bald vergeben waren. Äcker und Felder ragen nur noch gelegentlich zwischen den Häusern bis an die Straße. In der Gabelung von Gartenstraße und Vierbergestraße entstand ein Kinderspielplatz. Zu den beiden vorhanden Straßenzügen ist als westliche Querverbindung am Waldrand die Straße „Am Weinberg“ hinzugekommen. Der Dorfcharakter der einstigen Kleinsthofsiedlung gehört längst der Vergangenheit an. Aber der Spitzname für diese Gebiet hat sich erhalten: „Klein Korea“.

  2. #2
    Schießhauer Avatar von Monika Adler
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    Danke, Wolfgang. Deine ausfuerlichen Berichte erklaeren manche Erinnerungen, die in diesem Forum berichtet wurden zum Thema "Neubauten " nach dem Krieg.Das war nicht komfortabel im heutigen Sinne, besonders, was die sanitaeren Anlagen betraf. Mein Mann, der aus Oesterreich kommt, hatte da bessere Erinnerungen, und konnte das nicht glauben, aber im grossen und ganzen hatte Oesterreich ja auch nicht so riesige Probleme des Bevoelkerungzuwachses. Was sind wir doch heute verwoehnt! Monika

  3. #3
    † 05.04.2014 Avatar von Wolfgang
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    Standard Eine Siedlung verändert ihren Charakter

    Eine Siedlung verändert ihren Charakter

    Was vor mehr als einem halben Jahrhundert als angedachte landwirtschaftlich geprägte Kleinsthofsiedlung im landwirtschaftlichen Nebenerwerb östlich des Grauhöfer Holzes auf halbem Weg von Hahndorf nach Gut Grauhof geplant war zur Milderung einer akuten Wohnungsnot bei Flüchtlingen und Vertriebenen als Folge des II. Weltkrieges – von den Einheischen gelegentlich und verächtlich als ‚Klein Korea’ betitelt – hat sich zu einem beliebten und darum häufig gewählten, nicht mehr gegebenen Bezug zur Landwirtschaft reinen Wohngebiet ‚gemausert’.
    Viele Prachtbauten mit z.T., ausgeprägtem Geschmack sind in den letzten Jahrzehnten errichtet worden. Von den als „Urgestein“ und ihren Nachfahren zu bezeichnenden ersten Siedlern sind nach einer biologischen ‚Auslese’ nur noch wenige übriggeblieben; einige wenige bilden die zweite Generation.
    Drei Straßenzüge, in einem ‚Drei-Eck’ angeordnet, prägen das Siedlungsgebiet: Am Weinberg, Gartenstraße und Vierbergestraße. Garten- und Vierbergestraße sind asphaltiert; die Straße „Am Weinberge“ am Waldrand hat lediglich eine wassergebundene Fahrbahndecke. Über eine Nebenlinie des Goslarer Stadtbusse besteht eine verkehrsmäßige Anbindung an ‚die große, weite Welt’. Und sogar einen Briefkasten ist in der Siedlungsmitte installiert worden. Im ‚Winkel’ von Garten- und Vierbergestraße ist ein wenig benutzter Kinderspielplatz angelegt worden.
    Der nördlich an der Siedlung vorbeiführende einstige Gemeindeverbindungsweg nach Immenrode ist zur Kreisstraße 33 ‚ausfgestuft’ worden. Geblieben ist die Zugehörigkeit der Siedlung zu Hahndorf. In unmittelbarer Nachbarschaft der Haltestelle der Stadtbuslinie 84 sind zwei Wertstoffcontainer der Kreislandwirtschaftsbetriebe aufgestellt worden.
    Die Ruhe und das relative Abseitssein ohne Durchgangsverkehr’ führt zur Erhöhung der Wohnqualität. Geschäfte irgendwelcher Art fehlen gänzlich, werden jedoch irgendwie nicht vermisst

  4. Danke von:

    Andreas (19.05.2013)

  5. #4
    † 05.04.2014 Avatar von Wolfgang
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    Standard Einst ein kleines Dorf

    HAHNDORF WAR EINST EIN KLEINES DORF

    Kaum zu glauben, aber einst ist eine unübersehbare Realität gewesen. Noch im 19. Jahrhundert zählte Hahndorf vor den Toren Goslars nicht einmal 400 Einwohner und besaß weniger als 50 Wohnhäuser. Die „Schallmauer“ von 500 Einwohnern wurde erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts erreicht. Mitte der 20er Jahre im 20. Jahrhundert waren es dann schon 600. Die Menschenverschiebungen, die der II. Weltkrieg mit sich brachte, ließ die Einwohnerzahl auf über 1000 anwachsen. Von da an wuchs die Zahl nach eine ‚Delle’ in dem 50er- und 60er-Jahren stetig. Das Lager Hahndorf auf dem Gräbicht an dem Weg nach Goslar und die Kleinsthofsiedlung hinter der Warte zeigten ihre Wirkung. Seit der Eingemeindung 1972 nach Goslar gibt es für die Stadtteile keine getrennt von Goslars Gesamteinwohnerzahl eine stadtteileigene Einwohnerzahl Hahndorfs mehr.
    Mittelpunkt der Siedlung Hahndorf (Hanenthorp) war das kleine Kirchlein (mit einer Uhr mit halbstündigem Glockenschlag!), dessen „Wurzeln“ bis in das 12. Jahrhundert zurückreichen – sicherlich auch einen ‚Vorgänger’ besaß, denn nach dem Ortsnamen zu urteilen, reicht das Dorf mit seiner Gründung bis in die zweite mittelalterliche Siedlungsperiode (= zweite Hälfte des 1. Jahrtausends unserer Zeitzählung) des Vorharzraumes zurück.
    Um dieses aus heutiger Sicht kleine Gotteshaus – zinspflichtig dem Kloster Riechenberg – scharrten sich sieben Bauernhöfe der verschiedenen Art (Meierhof, Halbspänner, Kotsass) wie die Küken um eine Glucke. Es waren nicht einmal ein Dutzend Hofstellen mit ihren Nebengebäuden. Zu Reichtümern in barer Münze ist niemand der Einwohner gekommen.
    Seit dem 17. Jahrhundert hatte man eine Schulstelle geschaffen, die anfangs von einem Schneider betreut wurde. Das Schulgebäude lag gleich neben der Kirche. Bis zum Ende I. Weltkrieges besaß der Ortsgeieistliche das Recht der lokalen Schulaufsicht.
    Und einen Dorfkrug „Eiche“ am Rande des Ortes zur Abhaltung für größere Einwohnerversammlungen zur Bekanntgabe obrigkeitlicher Dekrete hatte man auch von Anfang an. Seine Lage am mittelalterlichen >Königsweg< war für den Krug und seine eventuellen Logiergäste günstig.

  6. Danke von:

    Doro (20.10.2013)

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