Moinsen Gunther,
Zitat Zitat von Trichtex Beitrag anzeigen
Moin Roger!

Das trifft es nicht ganz. Es ist eher so, dass es sich um eine Art Mechanik handelt, die beim rauen Hosentaschen-Transport geschützt werden soll.

Klar gestatte ich. Und nach dieser Definition befinden sich auf der Rückseite einige Bedienelemente.

Nein. Das aufklappbare Gehäuse ist nichts weiter, als eben dies: Ein aufklappbares Gehäuse. Zwei der Funktionen des Gegenstandes sind bei zugeklapptem Gehäuse, also von außen, zugänglich, die entsprechenden Funktions- und Bedienelemente sind in das Gehäuse eingelassen. Die dritte Funktion ist nur bei aufgeklapptem Gehäuse verwendbar.

Auf eine der drei Funktionen ist das zutreffend. Im weitesten Sinn zumindest.

Viele Grüße

Gunther
Zwischenzeitlich ist ja schon bestätigt das in dem gesuchten Gegenstand eine "Taschenlampe" enthalten ist.

Ein aufklappbares Gehäuse. Zwei der Funktionen des Gegenstandes sind bei zugeklapptem Gehäuse, also von außen, zugänglich, die entsprechenden Funktions- und Bedienelemente sind in das Gehäuse eingelassen
Gibt es auch eine "Soundfunktion" also z.B. Radiohören oder Signaltöne ?
Oder wird mit den "Bedienelementen" die "Lichtfunktion" manipuliert, z.B. als Blink-/Warnblinkfunktion ?

Die dritte Funktion ist nur bei aufgeklapptem Gehäuse verwendbar.
Wird gesuchte Gegenstand durch das "Aufklappen" und der "Mechanik" im "Inneren" zu einer "Warnleuchte" oder gar zu einem "Warndreieck ?